§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Produktpalette umfasst – wahlweise mit oder ohne Montage – die Lieferung von individuellen Einbaumöbeln und Elektrogeräten mit oder ohne Einbau. Zusätzlich bieten wir an, die ausgesuchten Küchen und Badmöbel nach vom Kunden vorgegebenen Raummaßen und etwaig geäußerten speziellen Wünschen zu planen.
2. Besonders, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Dekorations- oder Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.
3. Durch die Bestellung der gewünschten Waren und Leistungen gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
4. Wir sind dazu berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich bzw. durch Übermittlung einer E-Mail. Nach fruchtlosem Ablauf der zweiwöchigen Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
5. Wünscht der Kunde eine spezielle Planung, gilt ergänzend Folgendes: Nach Abschluss der Planungsarbeiten werden wir ein konkretes Vertragsangebot unterbreiten, an das wir uns eine Woche lang gebunden halten. Nimmt der Kunde das Angebot an, kommt der Vertrag unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

§ 3 Preise
1. Die jeweils angegebenen Preise für unsere Waren und Leistungen verstehen sich als Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten, etwaiges Zubehör sowie Aufwendungen für Montage und sonstige Nebenleistungen.
3. Mit der Aktualisierung unserer Angebote werden alle früheren Preise und sonstigen Angaben über Waren ungültig.
4. Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist der Preis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes des Kunden.

§ 4 Planungskosten, Zahlung, Fälligkeit und Verzug
1. Die erste Planung einer Küche oder eines Badmöbels ist kostenfrei. Sofern der Kunde weitere Planungen oder Planänderungen wünscht, können wir diese Leistungen von der Zahlung einer angemessenen Vergütung abhängig machen. Tritt dieser Fall ein, werden wir die Höhe der Vergütung vorab offen legen, sodass der Kunde anschließend entscheiden kann, ob er zusätzliche Planungsleistungen wünscht oder nicht. Kommt es aufgrund der Planung zu einem rechtswirksamen Vertrag, bei dem der Kunde seine Willenserklärung nicht widerruft, werden die Planungskosten mit dem vereinbarten Endpreis verrechnet.
2. Die Bezahlung der Ware erfolgt per Vorkasse, wobei wir dem Kunden zu dessen Absicherung auf Anforderung – gegen Berechnung der uns entstehenden Kosten – eine Vertragserfüllungsbürgschaft zukommen lassen werden. Nach unserer Wahl ist im Einzelfall Zahlung per Nachnahme, durch Kreditkartenzahlung, per Bankeinzug oder auf Rechnung möglich.
3. Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Kunde, den vereinbarten Preis unverzüglich nach Vertragsschluss auf das von uns angegebene Konto zu überweisen. Geht der Betrag vollständig, spätestens binnen fünf Tagen nach Datum unserer Auftragsbestätigung auf dem Konto ein, gewähren wir einen Preisnachlass von 2 Prozent. Alternativ – dann allerdings ohne Preisnachlass – kann sich der Kunde dafür entscheiden, 50 % bei Vertragsschluss und 50 % in bar bei Lieferung (vor Übergabe und/oder Montage) zu zahlen. Wünscht der Kunde eine andere Zahlungsregelegung, bedarf diese zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4. Während des Verzuges ist der Kaufpreis zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
5. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche ist nicht ausgeschlossen.
6. Die endgültige Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistung.

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt durch Übersendung der Waren an die vom Kunden mitgeteilte Adresse.
2. Etwaig genannte Liefertermine und Lieferfristen sind stets unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurde.
3. Vereinbarte Lieferfristen beginnen einen Tag nach Eingang der vom Kunden geschuldeten Zahlung auf unserem Konto. Wird  Erfüllung der unsererseits geschuldeten Leistung innerhalb der Lieferfrist durch höhere Gewalt, Streik, Rohstoffmangel oder aus sonstigen von uns nicht zu vertretenen Umständen ganz oder teilweise verhindert, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
4. Lieferung erfolgt durch ein Transportunternehmen unserer Wahl zu speditionsüblichen Zeiten von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr (montags bis freitags). Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet. Zu einer Rücknahme der Verpackung sind wir nicht verpflichtet. Wenn ausnahmsweise Verpackungsmaterial zurückgenommen wird, dann nur unmittelbar bei Lieferung. Zu den Lieferkosten (Verpackung/Versand) zählen auch die üblichen Kosten der Einlagerung. Diese allerdings nur, soweit die Lagerung einen Zeitraum von maximal drei Wochen nicht überschreitet. Muss die Ware aus Gründen, die dem Verantwortungsbereich des Kunden zuzuordnen sind, über diesen Zeitraum hinaus eingelagert werden, sind wir dazu berechtigt, angemessene Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Bei bestellter Anlieferung bis hinter die erste abschließbare Tür (ohne Vertragen) ist durch den Auftraggeber sicher zu stellen, dass die Anfahrt mit LKW ungehindert möglich ist, der Vertrageweg vom LKW bis zur Wohnung weniger als 30 Meter beträgt, der Vertrageweg befestigt ist etc.. Bei Anlieferung inkl. Vertragen in den Verwendungsraum gelten neben den unter vorgenannten Punkten, dass das Treppenhaus und die Türdurchgangsmaße normal geräumig sind. Das Vertragen versteht sich inkl. 2. OG/UG ohne Fahrstuhl. Darüber hinaus wird ein Aufpreis pro Geschoss pauschal i.H. von 35,-€ berechnet sofern kein geeigneter Fahrstuhl vorhanden ist. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer  über evtl. Besonderheiten zu informieren. Besondere vor Anlieferung vom Auftraggeber nicht angegebene Erschwernisse bei der Anlieferung, dem Vertragen werden nach Aufwand zu Lasten des Auftraggebers ggf. nachträglich nach Zeitaufwand oder Pauschale berechnet. Eine vergebliche Anlieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird pauschal mit 250,- € Ausfallkosten berechnet.
5. Sollte sich der Kunde dafür entschieden haben, 50 % bei Anlieferung zu zahlen und diese Zahlung dann aber nicht ordnungsgemäß leisten, sind wir dazu berechtigt, die Auslieferung zu verweigern. Sämtliche aus der Anlieferung resultierenden Kosten, insbesondere Fahrtkosten, Kommissionierungskosten etc. können – unter Vorbehalt weitergehender Schadenersatzansprüche – gesondert in Rechnung gestellt werden.
6. Wir behalten uns das Recht vor, aus begründetem Anlass Teillieferungen vorzunehmen.
7. Ist der Kunde Unternehmer und handelt er in dieser Eigenschaft, geht mit der Übergabe der Ware an die Transportperson die Gefahr auf den Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst auf den Kunden über, wenn dieser die Ware in Besitz nimmt oder sich in Annahmeverzug begibt.
8. Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über. Wir haften dann insbesondere nicht für Verlust, Wertminderung oder Beschädigung durch Feuer, Diebstahl, Witterungseinflüsse etc. Zur Versicherung der Ware sind wir nicht verpflichtet.

§ 6 Abnahmeverzug
Sofern der Kunde nach angemessener Nachfrist die Ware nicht abnimmt oder vorher die Nichtabnahme erklärt, sind wir berechtigt, die Ware zu berechnen sowie entstandene Lager- und Bearbeitungskosten. In diesem Fall sind wir weiterhin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt wird wirksam mit Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Kunden/Besteller. In diesem Fall sind wir berechtigt, zusätzlich zu der hälftigen Kaufpreiszahlung, die wir einbehalten werden, eine Schadenspauschale in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 7 Montage
Sofern der Vertragsumfang auch den Aufbau/die Montage beinhaltet, ist es Sache des Kunden, die notwendigen Versorgungsleistungen (Strom, Wasser, Abwasser) auf seine Kosten vorzuhalten. Anschlüsse werden ausschließlich ab vorhandenem Wandanschluss gem. DIN und Norm vorgenommen. Die Wandanschlüsse müssen sich im eingeplanten Bereich befinden. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Termin montieren werden kann. Eine vergebliche Anfahrt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird pauschal mit 350,- € Ausfallkosten berechnet.

§ 8 Urheber-/Nutzungsrecht
Von uns erstellte Planungen unterfallen dem Urheberschutz. Der Kunde ist verpflichtet, Informationen, Unterlagen aller Art, insbesondere Zeichnungen und alle sonstigen Tatsachen, die ihm im Rahmen des Vertrages und seiner Abwicklung bekannt geworden sind, vertraulich zu behandeln, Dritten, insbesondere Wettbewerbern von uns, nicht zugänglich zu machen und nur für Zwecke dieses Vertrages zu nutzen. Schuldhafte Pflichtverletzungen berechtigen uns zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Sollte der Kunde vom Kauf der Planungsleistung (Küche/Badmöbel) Abstand nehmen, sind zuvor überlassene Unterlagen, Zeichnungen, Fotos oder sonstige Daten unverzüglich an uns herauszugeben.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere ausdrückliche Einwilligung nicht zulässig.
2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf sämtliche, auch künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
3. Im Falle einer Ver-/Bearbeitung oder Verwendung der Vorbehaltsware i. S. d. § 947 und § 950 BGB mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Kunden berechneten Preises einschließlich Umsatzsteuer zu. Der Kunde verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.
4. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und gegen sofortige Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung ist er nicht befugt.
5. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus einem etwaigen Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln bzw. Schecks mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die mitveräußerte Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer berechnet haben.
6. Für den Fall, dass die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf in einem Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Kunde hiermit bereits jetzt seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Vertragspartner in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer und für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis verkauft wird, nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Ware.
7. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Weiter-Abtretung oder Weiter-Verpfändung dieser Forderung ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
8. Für den Fall, dass beim Kunden Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht rechtfertigen, hat der Kunde auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben.
9. Übersteigt der Wert unserer Sicherung die Höhe unserer Forderungen um mehr als 20 %, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben.
10. Der Kunde hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
11. Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie für alle zwecks Erhaltung und Lagerung gemachten Verwendungen trägt der Kunde.

§ 10 Rücktritt
1. Wir sind berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht worden oder objektiv begründete Zweifel hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf unser Begehren weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
2. Unbeschadet unserer Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechen und zu bezahlen.

§ 11 Gewährleistung
Unsere Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 12 Haftung
1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften wir nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Die wesentlichen Vertragspflichten sind insbesondere die Pflicht zur mangelfreien und rechtzeitigen Lieferung der bestellten Ware. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
2 . Bei Verträgen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beschränkt sich eine mögliche Haftung unsererseits in jedem Fall auf den typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden. Höchstens können 120 % des Nettovertragspreises verlangt werden.

§ 13 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte
1. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mängelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

 § 14 Pauschalierung von Schadenersatzansprüchen
Sofern der Vertrag aus vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht zur Durchführung gelangt, sind wir – unbeschadet der Geltendmachung weitergehender Ansprüche – dazu berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 25 % des Vertragspreises zu verlangen. Dem Kunden bleibt allerdings ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 15 Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhobenen personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, sofern die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO vorliegen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere aktuelle Datenschutzerklärung.
Alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrages notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung beauftragten Unternehmen weitergegeben.
Sie haben jederzeit einen Anspruch darauf, kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogen Daten über Sie zu erhalten. Bitte wenden Sie sich hierzu an unseren Herrn Adrian Karkosz, (Tel.: 05221-2754933, info@daskuechenwerk.de)

§ 16 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl
1. Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Gerichtsstand für alle gegenwärtigen oder sich zukünftig aus dem Vertragsverhältnis – auch soweit es einen etwaigen Rücktritt betrifft – ergebenen Streitigkeiten ist das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Amts- bzw. Landgericht, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand besteht. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Stand: Januar 2021